Gastpiloten- Info

 

  • Flugbetrieb findet bei uns überwiegend am Samstag- und am Sonntagnachmittag statt.
  • Gastfliegern dürfen nur in Anwesenheit von volljährigen Vereinsmitgliedern fliegen.
  • Die Gastflieger erkennen unsere Flugbetriebs- und Platzordnung an.
  • Wir haben eine Zulassung für Flugmodelle bis 25 kg und einer Lautstärke bei Verbrennermodellen von max. 82 dbA. Turbinen angetriebene Modelle dürfen eine Lautstärke von 90 dbA nicht überschreiten.
  • Gastflieger erhalten eine Tagesmitgliedschaft. (Dieses hat Genehmigungsgründe) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Flugleiter.
    Die Tagesmitgliedschaft beginnt mit dem Eintrag im Flugbuch (Eintritt) und endet mit der Beendigung des Flugbetriebes am jeweiligen Tag. (Austritt).
  • Gastflieger, die mehrere Tage hintereinander fliegen möchten, haben eine kleine Gebühr zu entrichten.