Unsere Flugordnung

 

Die wichtigsten Punkte aus unserer Flugbetriebs- und Platzordnung


  • Es dürfen Segler, Motormaschinen und Turbinenmodelle geflogen werden.
  • Jeder Pilot ist für die Durchführung seiner Flüge voll verantwortlich. 
  • Es besteht Versicherungspflicht.  
  • Es dürfen nur zugelassene Fernsteuerungen zum Einsatz kommen.
  • Das Modellfluggelände befindet sich im Bereich des Tiefstfluggebietes "3" der Bundeswehr. Mindestflughöhe= 75 Meter. Das bedeutet für uns folgende Flugzeiten:
  1. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag müssen wir vor 17:00 Uhr deutlich unter 150 Metern fliegen.
  2. mittwochs liegt unsere Flug- Obergrenze bei deutlich unter 75 Metern ( bis 17:00 Uhr);       
  3.  Ausnahme für Mittwoch: die Infozentrale in Köln bestätigt, daß an diesem Tag kein Tiefstflug stattfindet. Tel.0130/862073
  • Flugbetrieb mit Verbrenner- und Turbinenmotoren darf generell nur zu folgenden Zeiten stattfinden: 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Spätestens aber bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang.  
  • Vor Beginn des Flugbetriebs ist das Sicherheitsnetz aufzuspannen. 
  • Der Flugbetrieb darf nur in dem vorgesehenen Flugsektor stattfinden.
  • Der Flugbetrieb darf nur in ausreichendem Sicherheitsabstand zu Personen und sonstigen Einrichtungen durchgeführt werden.
  • Es muß ein Flugleiterbuch geführt werden.  
  • Bei Flugbetrieb von mehr als 4 Piloten, muß ein Flugleiter eingesetzt werden. 
  • Es dürfen nur max.  5 Verbrennermodelle zugleich betrieben werden. (abhänging von deren Geräuschpegel). Es darf immer nur 1 Turbinenmodell und dazu kein Verbrenner in der Luft sein.
  • Das Startgewicht darf 25 Kg nicht überschreiten.  
  • Bei Verbrenner- und Turbinenmodellen ist ein Messprotokoll erforderlich.

Als Geräuschobergrenze bei wurden bei Verbrennermodellen 82 dbA festgelegt.  Fliegen 2 Motormodelle gleichzeitig, darf jedes Modell nur 79dB(A) haben. Bei 3 Modellen sind es 77dB(A).
Turbinenmodelle dürfen nicht lauter als 90 dB(A) sein.   

  • Der Steuerer eines turbinenbetriebenen Flugmodells hat sich vor Aufnahme des Flugbetriebs davon zu überzeugen, daß das Modell aufgrund seiner Flugeigenschaften (Gewicht, Geschwindigkeit, aerodynamische Eigenschaften) geeignet ist, einen sicheren Flugbetrieb in dem erlaubten Flugsektor durchzuführen.
  • Turbinen dürfen nur mit einer geeigneten elektronischen Kontrolleinheit (ECU) betrieben werden.
  • Vor Inbetriebnahme einer Turbine (auch Probelauf) muß ein geeigneter Feuerlöscher  in unmittelbarer Reichweite zur Verfügung stehen.
  • Die Flugmodelle haben den manntragenden Flugzeugen stets auszuweichen.
  • Das Anfliegen und Stören von Greifvögeln ist verboten. 
  • Die Piloten stehen beim Fliegen immer zusammen damit sie sich absprechen können. Start und Landung sind laut anzusagen.
  • Zuschauer halten sich nur hinter dem Sicherheitszaun auf.
  • Es darf nur gestartet und gelandet werden, wenn sich keine Personen im An- und Abflugsektor befinden.
  • Gastfliegern dürfen nur in Anwesenheit von volljährigen Vereinsmitgliedern fliegen.
    Gastflieger erhalten eine Tagesmitgliedschaft. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Flugleiter.
    Die Tagesmitgliedschaft beginnt mit dem Eintrag im Flugbuch (Eintritt) und endet mit der Beendigung des Flugbetriebes am jeweiligen Tag. (Austritt).
  • Weisungsberechtigt für den Flugbetrieb sind der Flugleiter und der Vorstand.